Bauversicherungsmakler Glossar

Abwehrkosten

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Jun 23, 2025 12:38:07 PM

Abwehrkosten sind die unsichtbare Frontlinie jeder Haftpflichtversicherung. Sie entstehen, wenn gegen dich ein Schadensersatzanspruch erhoben wird – und es darum geht, diesen Anspruch rechtlich zu prüfen, abzuwehren oder zu verhandeln. Ob der Vorwurf berechtigt ist oder nicht: Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Verteidigung. Das nennt man passiven Rechtsschutz.

Was fällt darunter?
Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachten, Sachverständige, Zeugenhonorare – kurz: alles, was nötig ist, um sich juristisch gegen einen Vorwurf zur Wehr zu setzen.

Entscheidend dabei:
Die Abwehrkosten werden in der Regel zusätzlich zur vereinbarten Deckungssumme übernommen. Das heißt: Auch wenn ein möglicher Schadenersatz sich an der Leistungsgrenze orientiert, bleiben die Kosten für die juristische Verteidigung davon unberührt – zumindest in Europa. In Ländern wie den USA oder Kanada hingegen zählen Abwehrkosten oft mit zur Versicherungssumme, was schnell zu Engpässen führen kann.

Für Architekten und Ingenieure besonders relevant:
Die meisten Versicherungsfälle beginnen nicht mit einem eindeutigen Planungsfehler, sondern mit dem Verdacht darauf. Ohne professionelle Abwehr kann das existenzgefährdend werden – selbst bei unbegründeten Ansprüchen. Gut zu wissen: Solange du deinen Versicherer frühzeitig informierst und keine Schuldanerkenntnisse abgibst, übernimmt er die Verteidigung – inklusive aller Abwehrkosten.

Fazit:
Abwehrkosten sind nicht nur eine Nebensache – sie sind oft der teuerste Teil im Streit um Recht und Haftung. Wer eine Berufshaftpflicht hat, hat im Ernstfall nicht nur Geld im Rücken, sondern auch eine komplette Rechtsabteilung.