Eine Arbeitsgemeinschaft (Arge) ist ein Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Unternehmen, die sich zur gemeinsamen Durchführung eines Projekts – meist im Bau- oder Planungsbereich – zusammenschließen. Juristisch gesehen handelt es sich in der Regel um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), bei der die Mitglieder gemeinsam auftreten, haften und wirtschaften.
Für Architekt:innen und Ingenieur:innen bietet die Arge eine Möglichkeit, Ressourcen und Know-how zu bündeln, um komplexe Großprojekte gemeinsam zu stemmen. Gleichzeitig bringt sie jedoch auch besondere versicherungs- und haftungsrechtliche Herausforderungen mit sich.
Wichtige Aspekte bei Argen:
Gesamtschuldnerische Haftung: Jedes Mitglied haftet im Außenverhältnis für das gesamte Projekt – auch für Fehler der anderen Arge-Partner.
Berufshaftpflichtversicherung: Der Versicherungsschutz muss den Arge-Bezug explizit berücksichtigen. In vielen Policen ist die Mitwirkung an Argen nur nach vorheriger Meldung versichert.
Deckungslücken vermeiden: Entscheidend ist, ob nur das einzelne Büro oder auch die Arge selbst als eigene Rechtseinheit versichert ist.
Praxis-Tipp: Wer als Planer:in in einer Arge mitwirkt, sollte seinen Versicherer rechtzeitig informieren und sich den einschlägigen Deckungsschutz schriftlich bestätigen lassen. Sonst drohen im Schadenfall unangenehme Überraschungen.