Bauversicherungsmakler Glossar

Arbgeitsgemeinschaft (ARGE)

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Jun 24, 2025 10:09:43 AM

Eine Arbeitsgemeinschaft (Arge) ist ein Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Unternehmen, die sich zur gemeinsamen Durchführung eines Projekts – meist im Bau- oder Planungsbereich – zusammenschließen. Juristisch gesehen handelt es sich in der Regel um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), bei der die Mitglieder gemeinsam auftreten, haften und wirtschaften.

Für Architekt:innen und Ingenieur:innen bietet die Arge eine Möglichkeit, Ressourcen und Know-how zu bündeln, um komplexe Großprojekte gemeinsam zu stemmen. Gleichzeitig bringt sie jedoch auch besondere versicherungs- und haftungsrechtliche Herausforderungen mit sich.

Wichtige Aspekte bei Argen:

  • Gesamtschuldnerische Haftung: Jedes Mitglied haftet im Außenverhältnis für das gesamte Projekt – auch für Fehler der anderen Arge-Partner.

  • Berufshaftpflichtversicherung: Der Versicherungsschutz muss den Arge-Bezug explizit berücksichtigen. In vielen Policen ist die Mitwirkung an Argen nur nach vorheriger Meldung versichert.

  • Deckungslücken vermeiden: Entscheidend ist, ob nur das einzelne Büro oder auch die Arge selbst als eigene Rechtseinheit versichert ist.

Praxis-Tipp: Wer als Planer:in in einer Arge mitwirkt, sollte seinen Versicherer rechtzeitig informieren und sich den einschlägigen Deckungsschutz schriftlich bestätigen lassen. Sonst drohen im Schadenfall unangenehme Überraschungen.