Bauversicherungsmakler Glossar

ArbSchG - Arbeitsschutzgesetz

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Jun 24, 2025 10:17:51 AM

Das ArbSchG, kurz für Arbeitsschutzgesetz, ist das zentrale Gesetz zur Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten am Arbeitsplatz in Deutschland. Es verpflichtet Arbeitgeber dazu, Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Gefährdungen für Leben und Gesundheit möglichst vermieden oder auf ein Minimum reduziert werden (§ 4 ArbSchG).

Für Architekt:innen und Ingenieur:innen ist das ArbSchG besonders relevant, wenn sie z. B. als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) oder Planungsverantwortliche im Sinne des Arbeitsschutzes auftreten. Ihre Mitwirkung kann maßgeblich dazu beitragen, dass bereits in der Planung mögliche Gefährdungen erkannt und vermieden werden.

Kernpunkte des ArbSchG:

  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen
  • Dokumentationspflichten des Arbeitgebers
  • Unterweisungspflicht gegenüber Mitarbeitenden

Versicherungsrelevanz:
Fehlerhafte Beratung oder Planungsversäumnisse im Kontext des Arbeitsschutzes – etwa bei der Sicherheitskoordination auf Baustellen – können zu Haftungsansprüchen führen. Diese Tätigkeiten sind daher nicht automatisch von jeder Berufshaftpflichtversicherung gedeckt und sollten ggf. besonders eingeschlossen sein.

Praxis-Tipp:
Wer Aufgaben nach dem ArbSchG übernimmt, sollte sowohl über die gesetzlichen Anforderungen als auch über die deckungstechnische Absicherung im Bilde sein – vor allem bei Baustellenkoordination nach der Baustellenverordnung (BaustellV).