Bauversicherungsmakler Glossar

BBR - Besondere Bedingungen und Risikobeschreibung

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Jun 24, 2025 10:42:47 AM

BBR steht für Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen – ein zentraler Bestandteil von Versicherungsverträgen, insbesondere in der Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht. Sie ergänzen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB oder AHB) und definieren den konkreten Versicherungsumfang für bestimmte Berufsgruppen oder Tätigkeiten.

Funktion der BBR:

  • Präzisierung, welche Tätigkeiten versichert sind
  • Definition von mitversicherten Nebenrisiken
  • Festlegung von Deckungserweiterungen und Ausschlüssen
  • Grundlage für die Risikobewertung und Prämienkalkulation

Beispiel aus der Berufshaftpflicht für Architekt:innen und Ingenieur:innen:
Die BBR regeln, ob z. B. auch Leistungen wie Projektsteuerung, SiGeKo, Energieberatung oder Gutachtertätigkeiten mitversichert sind – oder ob es dafür separate Vereinbarungen braucht.

Wichtig für die Praxis:
Versicherungsschutz besteht nur für die Tätigkeiten, die in den BBR explizit genannt oder durch die BBR nicht ausgeschlossen sind. Was nicht geregelt ist, gilt als nicht versichert – selbst wenn es zur beruflichen Praxis gehört.

Tipp:
Beim Abschluss oder der Prüfung einer Berufshaftpflichtversicherung sollten die BBR genau gelesen und verstanden werden. Wer neue Tätigkeitsfelder erschließt, muss diese proaktiv nachmelden, damit keine Deckungslücken entstehen.