Das Berufsbild beschreibt die typischen Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten, die mit einem bestimmten Beruf verbunden sind – etwa im Fall von Architekt:innen und Ingenieur:innen. Es ist maßgeblich dafür, welche Leistungen gesetzlich und versicherungsvertraglich als „berufstypisch“ gelten – und damit in der Regel von der Berufshaftpflichtversicherung gedeckt sind.
Was gehört zum Berufsbild von Architekt:innen und Ingenieur:innen?
Warum ist das Berufsbild versicherungstechnisch wichtig?
Die Berufshaftpflicht deckt nur Tätigkeiten innerhalb des Berufsbilds ab. Tätigkeiten außerhalb – wie z. B. Bauträgertätigkeit, Hausverwaltung oder Grundstücksvermittlung – gelten als berufsbildfremd und sind meist ausgeschlossen, sofern sie nicht ausdrücklich eingeschlossen wurden.
Praxis-Tipp:
Bei Erweiterung des eigenen Leistungsspektrums – z. B. durch BIM-Management, Gutachtertätigkeit oder Generalplanerfunktionen – sollte geprüft werden, ob diese noch vom Berufsbild erfasst sind und der Versicherungsschutz entsprechend angepasst wurde.