Berufsbildfremde Tätigkeiten sind Leistungen, die nicht dem klassischen Tätigkeitsfeld eines Berufsstandes – etwa von Architekt:innen oder Ingenieur:innen – zugeordnet werden können. Sie liegen außerhalb des versicherten Berufsbildes und sind daher in der Berufshaftpflichtversicherung in der Regel nicht automatisch gedeckt.
Typische berufsbildfremde Tätigkeiten im Baukontext:
Warum ist das relevant?
Die Berufshaftpflichtversicherung schützt nur vor Risiken, die sich aus den berufstypischen Tätigkeiten ergeben. Wer Leistungen außerhalb dieses Rahmens übernimmt, verliert im Ernstfall den Versicherungsschutz – mit potenziell gravierenden finanziellen Folgen.
Sonderregelung:
In manchen Versicherungsbedingungen gibt es Aufweichungen, etwa bei geringen Beteiligungen an Bauvorhaben (z. B. bis 30 %). Solche Ausnahmen sollten aber explizit vereinbart und dokumentiert sein.
Fazit:
Wer über das klassische Berufsbild hinaus tätig wird, muss klären:
Tipp:
Schon die Mitwirkung an einem Projekt in Doppelfunktion (z. B. als Planer und Bauherr) kann zu deckungstechnischer „Nullstellung“ führen – also: im Zweifel vorher absichern, nicht erst im Schadenfall.