Bauversicherungsmakler Glossar

Claims-Made-Prinzip

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Jun 23, 2025 12:38:05 PM

Das „Claims made“-Prinzip – auf Deutsch: Anspruchserhebungsprinzip – regelt, wann ein Versicherungsfall in der Haftpflichtversicherung als gemeldet gilt. Anders als beim Verstoßprinzip kommt es hier nicht auf den Zeitpunkt des Fehlers, sondern auf die erstmalige Geltendmachung des Anspruchs an. Entscheidend ist also, wann ein Dritter den Versicherten schriftlich in Anspruch nimmt – egal, wann der Fehler passiert ist.

Beispiel:
Ein Geschäftsführer trifft 2021 eine fragwürdige Entscheidung. Der geschädigte Dritte fordert jedoch erst 2025 Schadensersatz. Entscheidend ist nun, ob 2025 eine „Claims made“-Police aktiv ist – nur dann besteht Versicherungsschutz.

Typisch für:
D&O-Versicherungen (Managerhaftpflicht), aber auch bestimmte Cyber- oder Diskriminierungsdeckungen.

Wichtig für die Praxis:
„Claims made“ erfordert aktives Risikomanagement: Wer die Police kündigt oder wechselt, sollte unbedingt auf eine Nachmeldefrist oder Spätschadenklausel achten – sonst drohen Haftung ohne Netz und doppelter Boden.