Bauversicherungsmakler Glossar

GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Jun 24, 2025 9:58:00 AM

GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft

Der GDV ist die zentrale Interessenvertretung der deutschen Versicherungsbranche. Hinter dem eher technischen Kürzel steht ein Verband mit erheblichem Einfluss: Über 400 Versicherungsunternehmen sind im GDV organisiert – darunter nahezu alle großen Anbieter für Berufs-, Haftpflicht- und Sachversicherungen.

Was macht der GDV konkret?
Der Verband entwickelt und veröffentlicht unter anderem:

Musterbedingungen für Versicherungsverträge (z. B. Haftpflicht, Cyber, D&O)
Statistiken und Branchenreports
Standards und Empfehlungen zur Schadenverhütung, Risikobewertung und Policengestaltung
Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben und Regulierung auf nationaler und EU-Ebene

Für Architekten und Ingenieure relevant:
Viele Versicherer orientieren sich bei ihren Policen an den Musterbedingungen des GDV – insbesondere bei Berufshaftpflichtversicherungen. Diese Vorgaben sind rechtlich nicht bindend, prägen aber die Praxis. Wer sich als Versicherungsnehmer in einem Haftpflichtprozess oder Schadenfall mit Formulierungen wie „deckungsgemäßer Verstoß“ oder „versicherte Tätigkeit“ auseinandersetzt, bewegt sich oft im sprachlichen Rahmen des GDV.

Fazit:
Der GDV schreibt keine Gesetze – aber er liefert die Blaupausen für viele Versicherungsprodukte. Wer Versicherungsverträge richtig lesen und vergleichen will, kommt an den GDV-Standards nicht vorbei. Sie sind das technische Fundament hinter dem Kleingedruckten.