Die Leistungsphase (LPH) bezeichnet eine definierte Planungs- und Bearbeitungsstufe im Rahmen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Sie strukturiert Bauprojekte in neun aufeinander aufbauende Schritte – von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung – und dient als Grundlage für Honorar, Leistungsabgrenzung und Haftung.
Die neun Leistungsphasen gemäß HOAI:
- Grundlagenermittlung
- Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
- Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
- Genehmigungsplanung
- Ausführungsplanung
- Vorbereitung der Vergabe
- Mitwirkung bei der Vergabe
- Objektüberwachung (Bauüberwachung)
- Objektbetreuung und Dokumentation
Relevanz in der Praxis:
- Auftraggeber und Planer vereinbaren, welche Leistungsphasen erbracht werden sollen
- Jede Phase hat klare Inhalte und Verantwortlichkeiten
- Fehler in bestimmten Phasen führen zu spezifischen Haftungsrisiken (z. B. in LPH 5: fehlerhafte Detailplanung)
Versicherungsrelevanz:
Die Berufshaftpflichtversicherung deckt in der Regel alle HOAI-Leistungsphasen, sofern sie zum vereinbarten Leistungsbild gehören. Leistungen außerhalb der HOAI – etwa Projektsteuerung oder SiGeKo – müssen ggf. separat eingeschlossen werden.
Tipp:
Bei Vertragsgestaltung und Honorarvereinbarung sollten die beauftragten Leistungsphasen klar benannt und dokumentiert werden – denn sie bestimmen, was geschuldet wird und wofür gehaftet wird. Besonders bei Teilbeauftragungen (z. B. LPH 1–4) besteht ein erhöhtes Risiko von Schnittstellenkonflikten.