Nachhaftung

  • Juni 23, 2025

Die Nachhaftung (auch "Nachmeldefrist" genannt) ist dein sicherer Anker, wenn der Versicherungsvertrag schon ausgelaufen ist – aber der Schaden erst danach ans Licht kommt. Besonders bei der Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure mit Verstoßprinzip ist sie essenziell: Sie stellt sicher, dass auch solche Ansprüche gedeckt sind, deren Ursache (Verstoß) in der Vertragslaufzeit lag, die aber erst später gemeldet werden.

Was bedeutet das konkret?
Du hast 2020 fehlerhaft geplant, der Versicherungsvertrag endet 2023, und der Schaden wird 2025 entdeckt? Solange dein Fehler 2020 passiert ist – und eine Nachhaftung geregelt ist –, springt dein damaliger Versicherer trotzdem ein.

Besonderheiten:
Manche Versicherer bieten eine unbegrenzte Nachhaftung an - im Gegensatz zur sonst übliche 5-Jahresfrist.

Wichtig:
Die Schadenmeldungspflicht bleibt bestehen: Auch nach Vertragsende musst du den Versicherer informieren – sonst droht Leistungsfreiheit.