Bauversicherungsmakler Glossar

Obliegenheiten

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Jun 25, 2025 7:28:39 AM

Obliegenheiten sind vertraglich festgelegte Mitwirkungspflichten des Versicherungsnehmers gegenüber dem Versicherer – sowohl vor als auch nach Eintritt eines Schadenfalls. Sie dienen dem Schutz und der Funktionsfähigkeit des Versicherungsschutzes.

Typische Obliegenheiten sind:

  • Wahrheitsgemäße Angaben beim Antrag (vorvertragliche Anzeigepflicht),
  • unverzügliche Schadenmeldung,
  • Mitwirkung bei der Aufklärung des Schadenhergangs,
  • Schadensminderungspflicht,
  • Unterlassung von Schuldanerkenntnissen, bevor der Versicherer prüft.

In der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure regeln die Obliegenheiten z. B., dass ein Schaden spätestens innerhalb einer Woche nach Kenntnis angezeigt werden muss.

Rechtsfolge bei Verletzung: Kommt der Versicherungsnehmer seinen Obliegenheiten nicht oder nur teilweise nach, kann der Versicherer leistungsfrei werden – ganz oder teilweise (§§ 28 VVG). Das gilt insbesondere bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung.

Praxis-Tipp: Wer zügig, transparent und dokumentiert mit dem Versicherer kommuniziert, reduziert das Risiko einer Leistungskürzung. Gerade bei komplexen Planungsleistungen lohnt sich rechtzeitiger rechtlicher oder versicherungstechnischer Beistand.