Bauversicherungsmakler Glossar

Offene Deckung

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Jun 25, 2025 7:58:23 AM

Die offene Deckung ist eine Form des Versicherungsschutzes, bei der nicht jede einzelne Tätigkeit oder jedes Risiko im Voraus exakt benannt werden muss. Stattdessen besteht Schutz für alle berufstypischen Leistungen, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Sie steht damit im Gegensatz zur sogenannten Katalogdeckung, bei der nur vorab definierte Tätigkeiten versichert sind.

Typisch für die offene Deckung:

  • Anwendung vor allem bei All-Risk-Deckungen
  • Gilt für das gesamte Berufsbild (z. B. Architekt:in, Ingenieur:in)
  • Neue, nicht explizit genannte Leistungen sind automatisch mitversichert, sofern sie zum Berufsbild passen

Beispiel:
Ein Architekt beginnt mit einer neuen Leistung wie der Umweltbaubegleitung. Solange diese Tätigkeit dem Berufsbild entspricht, ist sie ohne separate Meldung automatisch mitversichert – offene Deckung vorausgesetzt.

Grenzen der offenen Deckung:

  • Berufsbildfremde Tätigkeiten (z. B. Bauträgertätigkeit, Hausverwaltung) sind nicht automatisch erfasst
  • Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen bleiben wirksam
  • Oft gilt: „Mitversichert ist, was nicht ausgeschlossen ist“ – aber nur im Rahmen des Berufsbilds

Praxis-Tipp:
Die offene Deckung bietet Flexibilität und Sicherheit, vor allem bei dynamischen Leistungsbildern. Dennoch sollte bei neuen Geschäftsfeldern geprüft werden, ob diese noch unter das Berufsbild fallen – und im Zweifel Rücksprache mit dem Versicherer gehalten werden.