Die offene Deckung ist eine Form des Versicherungsschutzes, bei der nicht jede einzelne Tätigkeit oder jedes Risiko im Voraus exakt benannt werden muss. Stattdessen besteht Schutz für alle berufstypischen Leistungen, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Sie steht damit im Gegensatz zur sogenannten Katalogdeckung, bei der nur vorab definierte Tätigkeiten versichert sind.
Typisch für die offene Deckung:
Beispiel:
Ein Architekt beginnt mit einer neuen Leistung wie der Umweltbaubegleitung. Solange diese Tätigkeit dem Berufsbild entspricht, ist sie ohne separate Meldung automatisch mitversichert – offene Deckung vorausgesetzt.
Grenzen der offenen Deckung:
Praxis-Tipp:
Die offene Deckung bietet Flexibilität und Sicherheit, vor allem bei dynamischen Leistungsbildern. Dennoch sollte bei neuen Geschäftsfeldern geprüft werden, ob diese noch unter das Berufsbild fallen – und im Zweifel Rücksprache mit dem Versicherer gehalten werden.