Die PartGmbB ist eine besondere Form der Partnerschaftsgesellschaft nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) – erweitert um eine beschränkte Berufshaftung. Sie richtet sich speziell an Freiberufler:innen wie Architekt:innen oder Ingenieur:innen, die gemeinsam arbeiten, aber das persönliche Haftungsrisiko bei beruflichen Fehlern begrenzen wollen.
Voraussetzungen für die PartGmbB:
- Eintragung im Partnerschaftsregister mit Zusatz „mit beschränkter Berufshaftung“
- Abschluss einer gesetzlich vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherung
- Die Gesellschaft haftet nur mit dem Gesellschaftsvermögen, nicht mit dem Privatvermögen der Partner:innen – sofern die Versicherung greift
Unterschied zur klassischen PartG:
Während bei der PartG der jeweils handelnde Partner persönlich haftet, wird die Haftung bei der PartGmbB auf die Versicherungssumme der Berufshaftpflicht begrenzt (§ 8 Abs. 4 PartGG).
Versicherungsrelevanz:
Für eine wirksame Haftungsbeschränkung muss:
- Die Berufshaftpflicht bestimmte Mindestdeckungssummen aufweisen
- Der Nachweis der Versicherung beim Registergericht vorgelegt werden
- Die Police die gesellschaftsbezogene Haftung ausdrücklich abdecken
Wichtig für Architekturbüros:
Die PartGmbB bietet eine moderne, haftungsreduzierte Organisationsform – wird aber nur anerkannt, wenn die formalen und versicherungsrechtlichen Vorgaben erfüllt sind. Besonders die Deckung für Planungs- und Überwachungsfehler muss ausreichend dimensioniert sein.
Tipp:
Die PartGmbB ist ideal für Planungsbüros mit mehreren Partner:innen, die gemeinsam auftreten – aber das volle persönliche Haftungsrisiko vermeiden wollen. Die Berufshaftpflicht sollte dabei individuell geprüft und regelmäßig angepasst werden.