Der passive Rechtsschutz ist eine zentrale Leistung der Haftpflichtversicherung – insbesondere der Berufshaftpflicht für Architekt:innen und Ingenieur:innen. Er bedeutet: Die Versicherung übernimmt im Schadenfall nicht nur die Zahlung berechtigter Forderungen, sondern auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche – auf eigene Kosten und im Namen des Versicherten.
Typische Leistungen des passiven Rechtsschutzes:
- Prüfung der Haftungsfrage
- Einschaltung und Bezahlung von Anwälten, Gutachter:innen und Sachverständigen
- Übernahme von Gerichts-, Reise- und Zeugenkosten
- Prozessführung im Namen des Versicherungsnehmers
Rechtliche Bedeutung:
Die Haftpflichtversicherung wird im Rahmen des passiven Rechtsschutzes quasi zur Rechtsabteilung des Versicherten. Sie entscheidet eigenständig, ob ein Anspruch berechtigt ist – und wehrt ihn ab, wenn nötig auch gerichtlich.
Unterschied zum aktiven Rechtsschutz:
- Passiver Rechtsschutz: Schutz bei Angriffen von außen (z. B. Schadenersatzklage)
- Aktiver Rechtsschutz: Unterstützung bei eigenen Klagen, z. B. zur Honorardurchsetzung – dieser ist nicht Bestandteil der Berufshaftpflicht, sondern muss separat versichert werden
Tipp:
Im Schadenfall sollte sofort der Versicherer informiert werden. Denn wer selbst Ansprüche anerkennt oder Zahlungen leistet, riskiert den Versicherungsschutz – auch beim passiven Rechtsschutz gilt: Erst prüfen lassen, dann handeln.