Personenschäden

  • Juni 25, 2025

Personenschäden bezeichnen rechtlich und versicherungstechnisch alle Schäden, die durch Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person entstehen. Sie gehören neben Sach- und Vermögensschäden zu den drei zentralen Schadenarten in der Haftpflichtversicherung.

Typische Beispiele für Personenschäden:

  • Sturz durch mangelhafte Planung eines Treppenhauses
  • Unfälle auf einer unzureichend gesicherten Baustelle
  • Gesundheitsschäden durch Planungsfehler bei Belüftung oder Statik

Leistungen der Haftpflichtversicherung im Schadenfall:

  • Übernahme von Heilbehandlungskosten
  • Zahlung von Schmerzensgeld
  • Ersatz von Verdienstausfall und Renten
  • Übernahme von Pflegekosten und Hilfsmitteln
  • Im Todesfall: Bestattungskosten, Unterhaltsansprüche von Angehörigen

Besondere Relevanz für Planer:innen:
Auch wenn Architekt:innen oder Ingenieur:innen nicht selbst Bauleistungen erbringen, können sie für Personenschäden haftbar gemacht werden, etwa durch Planungs- oder Überwachungsfehler. Die Haftung kann dabei existenziell bedrohlich sein – insbesondere bei dauerhaften Gesundheitsschäden oder Todesfällen.

Versicherungsrechtlich:
Personenschäden sind standardmäßig in jeder Berufshaftpflichtversicherung enthalten – allerdings sollten Deckungssummen regelmäßig geprüft werden, da diese Schäden besonders kostenintensiv ausfallen können.

Tipp:
Bereits kleine Planungs- oder Aufsichtspflichtverletzungen können zu Personenschäden führen. Deshalb sind präventive Sorgfalt, klare Leistungsabgrenzung im Vertrag und lückenloser Versicherungsschutz essenziell.

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