Personenschäden bezeichnen rechtlich und versicherungstechnisch alle Schäden, die durch Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person entstehen. Sie gehören neben Sach- und Vermögensschäden zu den drei zentralen Schadenarten in der Haftpflichtversicherung.
Typische Beispiele für Personenschäden:
Leistungen der Haftpflichtversicherung im Schadenfall:
Besondere Relevanz für Planer:innen:
Auch wenn Architekt:innen oder Ingenieur:innen nicht selbst Bauleistungen erbringen, können sie für Personenschäden haftbar gemacht werden, etwa durch Planungs- oder Überwachungsfehler. Die Haftung kann dabei existenziell bedrohlich sein – insbesondere bei dauerhaften Gesundheitsschäden oder Todesfällen.
Versicherungsrechtlich:
Personenschäden sind standardmäßig in jeder Berufshaftpflichtversicherung enthalten – allerdings sollten Deckungssummen regelmäßig geprüft werden, da diese Schäden besonders kostenintensiv ausfallen können.
Tipp:
Bereits kleine Planungs- oder Aufsichtspflichtverletzungen können zu Personenschäden führen. Deshalb sind präventive Sorgfalt, klare Leistungsabgrenzung im Vertrag und lückenloser Versicherungsschutz essenziell.