Ein Planungsring ist eine besondere Form der Kooperation mehrerer Architekt:innen, Ingenieur:innen oder Fachplanungsbüros, die dauerhaft – oft unter einem gemeinsamen Namen – zusammenarbeiten, ohne ihre rechtliche Selbstständigkeit aufzugeben. Anders als bei einer klassischen Arbeitsgemeinschaft (Arge) steht beim Planungsring die langfristige Zusammenarbeit im Vordergrund.
Ziel ist es, komplexe Planungsleistungen aus einer Hand anzubieten – etwa Architektur, Tragwerksplanung und TGA – und dabei Synergien in der Projektbearbeitung, Organisation und Außenwirkung zu nutzen.
Wichtige Merkmale:
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Jeder Partner bleibt rechtlich eigenständig.
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Verträge mit Auftraggebern werden in der Regel von einem federführenden Büro geschlossen.
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Die haftungsrechtliche Zuordnung im Schadenfall kann komplex sein.
Versicherungstechnisch relevant:
Planungsringe müssen in der Berufshaftpflichtversicherung explizit angegeben werden. Denn obwohl kein gemeinschaftsrechtlicher Zusammenschluss wie eine GbR entsteht, kann durch die Außendarstellung und vertragliche Einbindung dennoch eine Mitverantwortung einzelner Büros entstehen – mit Haftungsfolgen.
Fazit:
Ein Planungsring bietet Flexibilität und Marktpräsenz – erfordert aber klare interne Regelungen und ein gutes Risikomanagement. Eine abgestimmte Berufshaftpflichtlösung ist Pflicht.