Bauversicherungsmakler Glossar

Regress

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Jun 25, 2025 10:02:49 AM

Regress bezeichnet den Rückgriff eines Haftenden auf eine dritte Person, wenn diese den Schaden ganz oder teilweise mitverursacht hat. Im Bau- und Planungswesen tritt Regress häufig auf, wenn ein Architekt oder Ingenieur einem geschädigten Bauherrn Schadensersatz leisten musste und nun prüft, ob ein Mitverursacher – etwa ein Fachplaner oder Bauunternehmer – anteilig haftet.

Typische Regresskonstellationen:

  • Architekt haftet für einen Bauschaden und nimmt anschließend den Tragwerksplaner in Regress
  • Ingenieur muss Schaden begleichen, der eigentlich durch einen Fehler der ausführenden Firma entstanden ist
  • Versicherer reguliert einen Schaden und nimmt anschließend im internen Regressverfahren ein anderes am Bau Beteiligtes in Anspruch

Versicherungsrechtlich wichtig:

  • Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt zunächst die Schadensregulierung gegenüber dem Anspruchsteller
  • Ein Regress gegen Dritte erfolgt dann entweder:
    • durch den Versicherer selbst (gesetzlicher Forderungsübergang)
    • oder durch den Versicherten, wenn er über eigene Mittel oder Deckung verfügt

Regress unter Mitverursachern:
Bei mehreren haftenden Beteiligten kann es zu gesamtschuldnerischer Haftung kommen (§ 421 BGB). Wer allein zahlt, darf sich anteilig an den anderen Beteiligten schadlos halten – je nach Mitverursachungsanteil.

Tipp:
Regressansprüche sind oft juristisch und technisch komplex. Deshalb ist es wichtig, im Schadenfall nicht nur die eigene Haftung zu prüfen, sondern auch mögliche Dritte im Blick zu behalten, die für einen Fehler (mit-)verantwortlich sein könnten – insbesondere bei Argen, Planungsringen oder Subunternehmern.