Die Rückwärtsversicherung (oder auch Rückwärtsdeckung) ist eine besondere Regelung in der Berufshaftpflicht, bei der der Versicherungsschutz auch für Schadenverursachungen in der Vergangenheit gilt – also vor Beginn des eigentlichen Versicherungsvertrags, sofern der Versicherungsfall noch nicht bekannt war.
Typischer Anwendungsfall:
Ein Architekt schließt im Januar 2025 eine Berufshaftpflichtversicherung ab. Dank Rückwärtsversicherung ist auch ein Planungsfehler aus 2023 mitversichert – wenn der Fehler beim Vertragsabschluss noch nicht bekannt war und der Anspruch erst später geltend gemacht wird.
Voraussetzungen:
Unterschied zur Nachhaftung:
Versicherungsrelevanz:
Nicht jede Police bietet automatisch eine Rückwärtsversicherung. Bei Vertragswechseln oder Berufseinstieg ist sie jedoch entscheidend, um deckungslückenfrei zu bleiben – insbesondere bei langen Realisierungszeiträumen von Bauprojekten.
Tipp:
Bei Versicherungswechsel oder Neuabschluss unbedingt klären, ob und in welchem Umfang eine Rückwärtsversicherung enthalten ist – und welche Stichtage oder Ausschlüsse gelten.