Sachschäden sind Schäden, bei denen körperliche Gegenstände beschädigt oder zerstört werden. Sie zählen neben Personen- und Vermögensschäden zu den drei zentralen Schadenarten in der Haftpflichtversicherung.
Typische Sachschäden im Planungsumfeld:
- Ein Rohrleitungssystem wird fehlerhaft geplant und verursacht einen Wasserschaden
- Während der Bauüberwachung wird ein Mangel übersehen, der zu einem Schaden an der Bausubstanz führt
- Ein Statikfehler führt zu Rissen oder Einsturzteilen an einem Gebäude
Voraussetzungen für einen versicherten Sachschaden:
- Der Schaden muss plötzlich und ungewollt entstehen
- Es muss ein fremdes Eigentum betroffen sein – Schäden am eigenen Eigentum gelten als Eigenschäden und sind nur mit gesonderter Deckung versichert
Leistungen der Haftpflichtversicherung:
- Kosten für Reparatur oder Wiederherstellung
- Ersatz bei Zerstörung oder Totalschaden
- Kosten für Ermittlung, Bergung oder Entsorgung
- ggf. auch Nutzungsausfallentschädigungen
Wichtig für Architekt:innen und Ingenieur:innen:
Sachschäden sind regelmäßig versichert, sofern sie nicht durch Ausschlüsse (z. B. Erfüllungsschäden oder Vorsatz) betroffen sind. Wer Bauleitung oder Objektüberwachung übernimmt, sollte auf eine ausreichend hohe Deckungssumme für Sachschäden achten – insbesondere bei teuren Bauteilen oder Anlagen.
Tipp:
Viele Sachschäden entwickeln sich aus zunächst kleinen Mängeln. Eine sorgfältige Dokumentation der Bauüberwachung und der Kommunikation mit anderen Beteiligten kann im Schadenfall entlastend wirken.