Sachschäden

  • Juni 25, 2025

Sachschäden sind Schäden, bei denen körperliche Gegenstände beschädigt oder zerstört werden. Sie zählen neben Personen- und Vermögensschäden zu den drei zentralen Schadenarten in der Haftpflichtversicherung.

Typische Sachschäden im Planungsumfeld:

  • Ein Rohrleitungssystem wird fehlerhaft geplant und verursacht einen Wasserschaden
  • Während der Bauüberwachung wird ein Mangel übersehen, der zu einem Schaden an der Bausubstanz führt
  • Ein Statikfehler führt zu Rissen oder Einsturzteilen an einem Gebäude

Voraussetzungen für einen versicherten Sachschaden:

  • Der Schaden muss plötzlich und ungewollt entstehen
  • Es muss ein fremdes Eigentum betroffen sein – Schäden am eigenen Eigentum gelten als Eigenschäden und sind nur mit gesonderter Deckung versichert

Leistungen der Haftpflichtversicherung:

  • Kosten für Reparatur oder Wiederherstellung
  • Ersatz bei Zerstörung oder Totalschaden
  • Kosten für Ermittlung, Bergung oder Entsorgung
  • ggf. auch Nutzungsausfallentschädigungen

Wichtig für Architekt:innen und Ingenieur:innen:
Sachschäden sind regelmäßig versichert, sofern sie nicht durch Ausschlüsse (z. B. Erfüllungsschäden oder Vorsatz) betroffen sind. Wer Bauleitung oder Objektüberwachung übernimmt, sollte auf eine ausreichend hohe Deckungssumme für Sachschäden achten – insbesondere bei teuren Bauteilen oder Anlagen.

Tipp:
Viele Sachschäden entwickeln sich aus zunächst kleinen Mängeln. Eine sorgfältige Dokumentation der Bauüberwachung und der Kommunikation mit anderen Beteiligten kann im Schadenfall entlastend wirken.

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