SiGeKo steht für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen. Sie ist nach der Baustellenverordnung (BaustellV) bei bestimmten Bauvorhaben gesetzlich vorgeschrieben und muss von einem qualifizierten Koordinator übernommen werden – dem SiGeKo.
Aufgaben des SiGeKo:
- Erstellung und Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
- Koordination aller sicherheitsrelevanten Maßnahmen während Planung und Ausführung
- Unterstützung der Bauherr:innen bei der Einhaltung gesetzlicher Arbeitsschutzpflichten
- Organisation von Vorankündigungen an die Behörde und Unterweisung der beteiligten Firmen
Wann ist ein SiGeKo erforderlich?
Sobald bei einem Bauvorhaben:
- Mehrere Unternehmen gleichzeitig oder nacheinander tätig werden
- Oder besonders gefährliche Arbeiten im Sinne der BaustellV anfallen - muss der Bauherr einen geeigneten SiGeKo beauftragen
Versicherungsrelevanz:
Die Tätigkeit als SiGeKo gilt nicht automatisch als Bestandteil des klassischen Berufsbilds von Architekt:innen oder Ingenieur:innen. Daher:
- Muss sie dem Versicherer angezeigt werden
- Sollte explizit in die Berufshaftpflichtversicherung eingeschlossen sein
- Unterliegt sie oft einem eigenen Sublimit oder besonderen Bedingungen
Tipp:
Wer SiGeKo-Leistungen anbietet, übernimmt eine hohe Verantwortung für Baustellensicherheit – und kann bei Unfällen oder Organisationsmängeln persönlich haftbar gemacht werden. Eine passgenaue Absicherung mit klarer Risikobeschreibung ist unerlässlich.