Bauversicherungsmakler Glossar

Sowiesokosten

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Jun 25, 2025 9:08:20 AM

Sowiesokosten sind Aufwendungen, die im Rahmen eines Bau- oder Planungsprojekts sowieso angefallen wären – also unabhängig davon, ob ein Planungsfehler oder Mangel vorliegt. Sie stellen keinen erstattungsfähigen Schaden dar, da sie auch bei korrekter Leistung entstanden wären.

Beispiel:
Ein Architekt plant eine Wand an der falschen Stelle. Die Wand muss abgerissen und neu gebaut werden. Die Abrisskosten könnten erstattungsfähig sein, die Kosten für den Wiederaufbau jedoch nicht, wenn diese Wand im ursprünglichen Bauplan sowieso vorgesehen war – denn diese Sowiesokosten hätte der Bauherr auch bei fehlerfreier Planung tragen müssen.

Versicherungsrechtlich wichtig:

  • Berufshaftpflichtversicherungen leisten nur für echte Schadensmehrkosten
  • Sowiesokosten sind nicht versichert, weil sie kein wirtschaftlicher Schaden im Sinne der Haftpflicht sind
  • Die Abgrenzung zwischen Sowiesokosten und echten Schadenkosten ist oft strittig und relevant für die Regulierung

Rechtliche Grundlage:
Sowiesokosten wurden in der Rechtsprechung – insbesondere durch den BGH – als nicht ersatzfähiger Aufwand definiert, der nicht kausal auf einen Fehler zurückgeht, sondern auf die ursprüngliche Planung oder vertragliche Verpflichtung.

Tipp:
In der Schadenmeldung sollten Sowiesokosten klar getrennt von den tatsächlichen Mehrkosten durch Planungsfehler ausgewiesen werden – sonst besteht die Gefahr, dass der Versicherer die Regulierung ganz oder teilweise verweigert.