Spätschäden

  • Juni 25, 2025

Spätschäden sind Schäden, die sich erst längere Zeit nach Abschluss der beruflichen Tätigkeit oder nach Projektfertigstellung zeigen, obwohl der zugrunde liegende Fehler – z. B. in der Planung oder Bauüberwachung – bereits während der Vertragslaufzeit begangen wurde. Sie sind typisch für die Arbeit von Architekt:innen und Ingenieur:innen, da sich viele Planungsfehler zeitverzögert realisieren.

Beispiele für Spätschäden:

  • Statikfehler führen Jahre später zu Rissen im Mauerwerk
  • Mängel bei der Abdichtung verursachen schleichende Wasserschäden
  • Fehlerhafte Ausschreibungen führen zu langfristigen Nutzungsausfällen oder Kostenüberschreitungen

Versicherungsrelevanz:
Damit ein Spätschaden von der Berufshaftpflichtversicherung gedeckt ist, muss in der Regel:

  1. Der verursachende Verstoß (z. B. Planungsfehler) während der Vertragslaufzeit passiert sein (Verstoßprinzip),
  2. Und der Schaden innerhalb der Nachhaftung oder Nachmeldefrist gemeldet werden.

Tipp:
Wer seine berufliche Tätigkeit beendet oder den Versicherer wechselt, sollte darauf achten, dass eine ausreichende Nachhaftung besteht – denn Spätschäden können auch nach Jahrzehnten auftreten, insbesondere bei Gebäuden mit langer Lebensdauer. Eine fehlende Absicherung kann zu persönlicher Haftung mit existenziellem Risiko führen.

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