Der Stand der Technik beschreibt das entwickelte Stadium technischer Möglichkeiten, das nach dem aktuellen Wissensstand als zuverlässig und bewährt gilt – und zwar ohne zwingende gesetzliche Vorschrift, aber mit anerkannter fachlicher Relevanz. Er ist ein zentraler Maßstab im Planungs- und Bauwesen und wird häufig in Verträgen, Genehmigungen und Haftungsfragen herangezogen.
Abgrenzung:
- Stand der Wissenschaft: theoretisch höchstmöglicher Erkenntnisstand
- Stand der Technik: praktisch bewährte Verfahren, die am Markt eingeführt sind
- Allgemein anerkannte Regeln der Technik: was in der Fachwelt überwiegend als richtig gilt und sich bewährt hat (häufig durch DIN-Normen abgebildet)
Relevanz für Architekt:innen und Ingenieur:innen:
- Der Stand der Technik kann über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen
- In bestimmten Bereichen (z. B. Umweltschutz, Energieeffizienz, Brandschutz) wird vertraglich häufig der „Stand der Technik“ geschuldet – mit entsprechend höherem Haftungsmaßstab
- Ein Verstoß gegen den Stand der Technik kann als Planungsmangel gelten, auch wenn keine gesetzliche Vorschrift verletzt wurde
Versicherungsrelevant:
Ob der „Stand der Technik“ Vertragsbestandteil ist, kann haftungserhöhend wirken. Die Berufshaftpflicht greift grundsätzlich auch bei solchen Ansprüchen – sofern der Verstoß innerhalb der versicherten Tätigkeit liegt und kein Ausschluss (z. B. Vorsatz) greift.
Tipp:
Wer sich im Vertrag zur Einhaltung des „Stands der Technik“ verpflichtet, sollte besonders sorgfältig dokumentieren, welche technischen Lösungen zum Zeitpunkt der Planung als „Stand“ galten – um sich im Schadenfall entlasten zu können. Im Zweifel: besser den „anerkannten Regeln der Technik“ folgen und vertragliche Präzisierungen vermeiden.