Bauversicherungsmakler Glossar

Sublimite

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Jun 25, 2025 9:04:06 AM

Sublimite sind versicherungsvertraglich festgelegte Teilhöchstgrenzen, die innerhalb der übergeordneten Deckungssumme gelten. Sie begrenzen die Leistung des Versicherers für bestimmte Teilrisiken oder Leistungsarten, auch wenn die Gesamtsumme des Vertrags höher liegt.

Beispiel:
Ein Berufshaftpflichtvertrag hat eine Deckungssumme von 3 Mio. €. Für Verstöße gegen Datenschutzvorgaben gilt jedoch ein Sublimit von 250.000 €. Das bedeutet: Mehr als 250.000 € zahlt der Versicherer in diesem Fall nicht, selbst wenn noch Luft in der Gesamtsumme wäre.

Typische Bereiche mit Sublimiten:

  • Datenschutz- und Cyber-Eigenschäden
  • Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Auslandsschäden, insbesondere in USA/Kanada
  • Reputationsschäden oder PR-Kosten
  • Abwehrkosten in D&O-Versicherungen (oft prozentual, z. B. 30 % der Hauptsumme)

Versicherungsrechtlich wichtig:
Sublimite sind fester Bestandteil der Bedingungen und gelten automatisch – auch wenn der:die Versicherte sie im Einzelfall nicht kennt. Sie sollten daher bei Vertragsprüfung gezielt hinterfragt werden, besonders bei neu hinzugekommenen oder selteneren Risiken.

Tipp:
Sublimite können die tatsächliche Leistungsfähigkeit eines Versicherungsvertrags massiv einschränken. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte bei sensiblen Risikobereichen – z. B. IT, Datenschutz, Auslandstätigkeit – prüfen, ob eine Erhöhung oder Erweiterung des Sublimits möglich ist.