Subsidiarität ist ein versicherungstechnisches Prinzip, das besagt: Eine Versicherung tritt erst dann ein, wenn kein anderweitiger, vorrangiger Versicherungsschutz besteht. Sie greift also nachrangig, falls andere Versicherungen für denselben Schaden zuständig wären.
Beispiel aus der Berufshaftpflicht:
Ein Architekt übernimmt im Nebenberuf eine Tätigkeit als Gutachter, die auch durch eine separate Gutachterversicherung abgesichert ist. Kommt es zum Schadenfall, prüft der Berufshaftpflichtversicherer zuerst, ob die Spezialversicherung greift. Nur wenn dort keine oder keine ausreichende Deckung besteht, springt die Berufshaftpflicht subsidiär ein.
Typische Anwendungsfälle:
Rechtliche Bedeutung:
Das Subsidiaritätsprinzip ist oft explizit in den Versicherungsbedingungen geregelt. Es schützt den Versicherer davor, für Risiken zu zahlen, die eigentlich anderweitig abgesichert sind – und verhindert Überentschädigungen.
Tipp:
Versicherungsnehmer sollten klären, ob ihre Police eine subsidiäre Deckung enthält – und wie sich das auf Mischrollen oder Parallelverträge auswirkt. In komplexen Projektkonstellationen kann Subsidiarität positiv sein (zusätzlicher Schutz), aber auch zu Versicherungslücken führen, wenn sich Versicherer gegenseitig für nicht zuständig erklären. In solchen Fällen hilft nur eins: klare vertragliche Zuweisung und Abstimmung der Versicherungen.