Ein Subunternehmer ist ein Unternehmen oder eine Einzelperson, das bzw. die von einem Hauptauftragnehmer beauftragt wird, bestimmte Leistungen innerhalb eines Projekts zu übernehmen. Im Bau- und Planungsbereich kommen Subunternehmer häufig zum Einsatz, um Teilleistungen auszulagern – etwa Spezialplanungen, Fachgutachten oder bauliche Ausführungsarbeiten.
Typische Einsatzbereiche:
- TGA-, Tragwerks- oder Bauphysikplanung durch externe Büros
- Fachgutachterleistungen (z. B. Brandschutz, Schallschutz)
- Bauausführung einzelner Gewerke im Auftrag eines Generalunternehmers
Rechtliche und haftungsrechtliche Aspekte:
- Der Hauptauftragnehmer bleibt alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers
- Für Fehler des Subunternehmers haftet grundsätzlich der Hauptverantwortliche
- Subunternehmer haften gegenüber dem Hauptauftragnehmer – oft über eigene Verträge
Versicherungsrelevanz:
Wer als Architekt:in oder Ingenieur:in Subunternehmer einsetzt, muss sicherstellen:
- Dass die Tätigkeit des Subunternehmers von der eigenen Berufshaftpflicht gedeckt ist (ggf. Mitversicherung möglich)
- Oder dass der Subunternehmer selbst ausreichend haftpflichtversichert ist
Tipp:
Leistungen durch Subunternehmer sollten klar abgegrenzt, vertraglich dokumentiert und anzeigepflichtig gegenüber dem Versicherer sein – sonst drohen Deckungslücken, insbesondere bei gesamtschuldnerischer Haftung. Manche Versicherer fordern sogar Zustimmungspflichten oder den Nachweis einer Subunternehmerdeckung.