Vermögensschäden

  • Juni 25, 2025

Vermögensschäden sind finanzielle Schäden, die nicht durch Personen- oder Sachschäden verursacht wurden, sondern unmittelbar auf planerische oder beratende Fehler zurückgehen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von echten oder reinen Vermögensschäden.

Typische Beispiele:

  • Ein Architekt erstellt eine fehlerhafte Kostenschätzung, wodurch der Bauherr später erheblich mehr bezahlen muss
  • Ein Ingenieur plant eine unwirtschaftliche Lösung, die zu Mehraufwand beim Betrieb führt
  • Ein Terminverzug verursacht Vertragsstrafen beim Auftraggeber

Abgrenzung:

  • Echte Vermögensschäden: Kein vorausgehender Personen- oder Sachschaden
  • Unechte Vermögensschäden: Folge eines Personen- oder Sachschadens (z. B. Nutzungsausfall eines beschädigten Gebäudes)

Versicherungsrechtlich relevant:
Für Architekt:innen und Ingenieur:innen ist die Absicherung gegen echte Vermögensschäden zentral, da ihr Berufsbild vor allem geistige Leistungen umfasst. Daher gehört die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zum Pflichtschutz – bei Kammermitgliedern sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Leistungen der Versicherung:

  • Prüfung der Haftung
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz)
  • Zahlung berechtigter Schadensersatzforderungen bis zur vereinbarten Deckungssumme

Tipp:
Da reine Vermögensschäden oft schwer zu erkennen und zu quantifizieren sind, sollten Versicherungsnehmer genau prüfen, welche Tätigkeiten vom Versicherungsschutz umfasst sind – gerade bei Beratungsleistungen, Gutachten, Projektsteuerung oder BIM-Management.

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