Vermögensschäden sind finanzielle Schäden, die nicht durch Personen- oder Sachschäden verursacht wurden, sondern unmittelbar auf planerische oder beratende Fehler zurückgehen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von echten oder reinen Vermögensschäden.
Typische Beispiele:
- Ein Architekt erstellt eine fehlerhafte Kostenschätzung, wodurch der Bauherr später erheblich mehr bezahlen muss
- Ein Ingenieur plant eine unwirtschaftliche Lösung, die zu Mehraufwand beim Betrieb führt
- Ein Terminverzug verursacht Vertragsstrafen beim Auftraggeber
Abgrenzung:
- Echte Vermögensschäden: Kein vorausgehender Personen- oder Sachschaden
- Unechte Vermögensschäden: Folge eines Personen- oder Sachschadens (z. B. Nutzungsausfall eines beschädigten Gebäudes)
Versicherungsrechtlich relevant:
Für Architekt:innen und Ingenieur:innen ist die Absicherung gegen echte Vermögensschäden zentral, da ihr Berufsbild vor allem geistige Leistungen umfasst. Daher gehört die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zum Pflichtschutz – bei Kammermitgliedern sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Leistungen der Versicherung:
- Prüfung der Haftung
- Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz)
- Zahlung berechtigter Schadensersatzforderungen bis zur vereinbarten Deckungssumme
Tipp:
Da reine Vermögensschäden oft schwer zu erkennen und zu quantifizieren sind, sollten Versicherungsnehmer genau prüfen, welche Tätigkeiten vom Versicherungsschutz umfasst sind – gerade bei Beratungsleistungen, Gutachten, Projektsteuerung oder BIM-Management.