Bauversicherungsmakler Glossar

aaRdT - allgemein anerkannte Regeln der Technik

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Jun 23, 2025 12:38:08 PM

Die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ (aaRdT) sind das Pflichtprogramm für Architekten und Ingenieure. Sie bezeichnen den Stand des technischen Wissens, der sich in Praxis, Wissenschaft und Rechtsprechung durchgesetzt hat – und an dem sich Planer messen lassen müssen.

Was steckt dahinter?
Die aaRdT sind keine Gesetze, sondern entstehen aus der Kombination von:

  • technischer Fachliteratur,

  • DIN-Normen,

  • Gerichtsurteilen,

  • und gelebter Berufspraxis.

Für die Haftung heißt das:
Wer gegen die aaRdT verstößt – z. B. durch fehlerhafte Planung, Bauüberwachung oder Materialwahl –, handelt fahrlässig. Kommt es dadurch zu einem Schaden, droht volle Haftung – unabhängig davon, ob ein Gesetz gebrochen wurde.

Wichtig:
Nicht jede DIN-Norm ist automatisch aaRdT. Umgekehrt kann es aaRdT geben, auch wenn sie (noch) nicht genormt sind. Entscheidend ist der Konsens der Fachwelt zum Zeitpunkt der Abnahme.