Bauversicherungsmakler Glossar

LPH - Leistungsphase

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Jun 25, 2025 10:17:34 AM

Die Leistungsphase (LPH) bezeichnet eine definierte Planungs- und Bearbeitungsstufe im Rahmen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Sie strukturiert Bauprojekte in neun aufeinander aufbauende Schritte – von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung – und dient als Grundlage für Honorar, Leistungsabgrenzung und Haftung.

Die neun Leistungsphasen gemäß HOAI:

  1. Grundlagenermittlung
  2. Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
  3. Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
  4. Genehmigungsplanung
  5. Ausführungsplanung
  6. Vorbereitung der Vergabe
  7. Mitwirkung bei der Vergabe
  8. Objektüberwachung (Bauüberwachung)
  9. Objektbetreuung und Dokumentation

Relevanz in der Praxis:

  • Auftraggeber und Planer vereinbaren, welche Leistungsphasen erbracht werden sollen
  • Jede Phase hat klare Inhalte und Verantwortlichkeiten
  • Fehler in bestimmten Phasen führen zu spezifischen Haftungsrisiken (z. B. in LPH 5: fehlerhafte Detailplanung)

Versicherungsrelevanz:
Die Berufshaftpflichtversicherung deckt in der Regel alle HOAI-Leistungsphasen, sofern sie zum vereinbarten Leistungsbild gehören. Leistungen außerhalb der HOAI – etwa Projektsteuerung oder SiGeKo – müssen ggf. separat eingeschlossen werden.

Tipp:
Bei Vertragsgestaltung und Honorarvereinbarung sollten die beauftragten Leistungsphasen klar benannt und dokumentiert werden – denn sie bestimmen, was geschuldet wird und wofür gehaftet wird. Besonders bei Teilbeauftragungen (z. B. LPH 1–4) besteht ein erhöhtes Risiko von Schnittstellenkonflikten.