Bauversicherungsmakler Glossar

PartGmbH

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Jun 25, 2025 8:14:49 AM

Die PartGmbB ist eine besondere Form der Partnerschaftsgesellschaft nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) – erweitert um eine beschränkte Berufshaftung. Sie richtet sich speziell an Freiberufler:innen wie Architekt:innen oder Ingenieur:innen, die gemeinsam arbeiten, aber das persönliche Haftungsrisiko bei beruflichen Fehlern begrenzen wollen.

Voraussetzungen für die PartGmbB:

  • Eintragung im Partnerschaftsregister mit Zusatz „mit beschränkter Berufshaftung“
  • Abschluss einer gesetzlich vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherung
  • Die Gesellschaft haftet nur mit dem Gesellschaftsvermögen, nicht mit dem Privatvermögen der Partner:innen – sofern die Versicherung greift

Unterschied zur klassischen PartG:
Während bei der PartG der jeweils handelnde Partner persönlich haftet, wird die Haftung bei der PartGmbB auf die Versicherungssumme der Berufshaftpflicht begrenzt (§ 8 Abs. 4 PartGG).

Versicherungsrelevanz:
Für eine wirksame Haftungsbeschränkung muss:

  • Die Berufshaftpflicht bestimmte Mindestdeckungssummen aufweisen
  • Der Nachweis der Versicherung beim Registergericht vorgelegt werden
  • Die Police die gesellschaftsbezogene Haftung ausdrücklich abdecken

Wichtig für Architekturbüros:
Die PartGmbB bietet eine moderne, haftungsreduzierte Organisationsform – wird aber nur anerkannt, wenn die formalen und versicherungsrechtlichen Vorgaben erfüllt sind. Besonders die Deckung für Planungs- und Überwachungsfehler muss ausreichend dimensioniert sein.

Tipp:
Die PartGmbB ist ideal für Planungsbüros mit mehreren Partner:innen, die gemeinsam auftreten – aber das volle persönliche Haftungsrisiko vermeiden wollen. Die Berufshaftpflicht sollte dabei individuell geprüft und regelmäßig angepasst werden.