Bauversicherungsmakler Glossar

SiGeKo

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Jun 25, 2025 9:57:48 AM

SiGeKo steht für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen. Sie ist nach der Baustellenverordnung (BaustellV) bei bestimmten Bauvorhaben gesetzlich vorgeschrieben und muss von einem qualifizierten Koordinator übernommen werden – dem SiGeKo.

Aufgaben des SiGeKo:

  • Erstellung und Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
  • Koordination aller sicherheitsrelevanten Maßnahmen während Planung und Ausführung
  • Unterstützung der Bauherr:innen bei der Einhaltung gesetzlicher Arbeitsschutzpflichten
  • Organisation von Vorankündigungen an die Behörde und Unterweisung der beteiligten Firmen

Wann ist ein SiGeKo erforderlich?
Sobald bei einem Bauvorhaben:

  • Mehrere Unternehmen gleichzeitig oder nacheinander tätig werden
  • Oder besonders gefährliche Arbeiten im Sinne der BaustellV anfallen - muss der Bauherr einen geeigneten SiGeKo beauftragen

Versicherungsrelevanz:
Die Tätigkeit als SiGeKo gilt nicht automatisch als Bestandteil des klassischen Berufsbilds von Architekt:innen oder Ingenieur:innen. Daher:

  • Muss sie dem Versicherer angezeigt werden
  • Sollte explizit in die Berufshaftpflichtversicherung eingeschlossen sein
  • Unterliegt sie oft einem eigenen Sublimit oder besonderen Bedingungen

Tipp:
Wer SiGeKo-Leistungen anbietet, übernimmt eine hohe Verantwortung für Baustellensicherheit – und kann bei Unfällen oder Organisationsmängeln persönlich haftbar gemacht werden. Eine passgenaue Absicherung mit klarer Risikobeschreibung ist unerlässlich.