SiGeKo steht für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen. Sie ist nach der Baustellenverordnung (BaustellV) bei bestimmten Bauvorhaben gesetzlich vorgeschrieben und muss von einem qualifizierten Koordinator übernommen werden – dem SiGeKo.
Aufgaben des SiGeKo:
Wann ist ein SiGeKo erforderlich?
Sobald bei einem Bauvorhaben:
Versicherungsrelevanz:
Die Tätigkeit als SiGeKo gilt nicht automatisch als Bestandteil des klassischen Berufsbilds von Architekt:innen oder Ingenieur:innen. Daher:
Tipp:
Wer SiGeKo-Leistungen anbietet, übernimmt eine hohe Verantwortung für Baustellensicherheit – und kann bei Unfällen oder Organisationsmängeln persönlich haftbar gemacht werden. Eine passgenaue Absicherung mit klarer Risikobeschreibung ist unerlässlich.