Bauversicherungsmakler Glossar

Subunternehmer

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Jun 25, 2025 8:53:48 AM

Ein Subunternehmer ist ein Unternehmen oder eine Einzelperson, das bzw. die von einem Hauptauftragnehmer beauftragt wird, bestimmte Leistungen innerhalb eines Projekts zu übernehmen. Im Bau- und Planungsbereich kommen Subunternehmer häufig zum Einsatz, um Teilleistungen auszulagern – etwa Spezialplanungen, Fachgutachten oder bauliche Ausführungsarbeiten.

Typische Einsatzbereiche:

  • TGA-, Tragwerks- oder Bauphysikplanung durch externe Büros
  • Fachgutachterleistungen (z. B. Brandschutz, Schallschutz)
  • Bauausführung einzelner Gewerke im Auftrag eines Generalunternehmers

Rechtliche und haftungsrechtliche Aspekte:

  • Der Hauptauftragnehmer bleibt alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers
  • Für Fehler des Subunternehmers haftet grundsätzlich der Hauptverantwortliche
  • Subunternehmer haften gegenüber dem Hauptauftragnehmer – oft über eigene Verträge

Versicherungsrelevanz:
Wer als Architekt:in oder Ingenieur:in Subunternehmer einsetzt, muss sicherstellen:

  • Dass die Tätigkeit des Subunternehmers von der eigenen Berufshaftpflicht gedeckt ist (ggf. Mitversicherung möglich)
  • Oder dass der Subunternehmer selbst ausreichend haftpflichtversichert ist

Tipp:
Leistungen durch Subunternehmer sollten klar abgegrenzt, vertraglich dokumentiert und anzeigepflichtig gegenüber dem Versicherer sein – sonst drohen Deckungslücken, insbesondere bei gesamtschuldnerischer Haftung. Manche Versicherer fordern sogar Zustimmungspflichten oder den Nachweis einer Subunternehmerdeckung.